Vertraulichkeit
Das Mediationsverfahren unterliegt den Regeln des Berufsrechts und den freiwilligen Vereinbarungen des Mediators mit den Parteien. Die Vertraulichkeit ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Verfahren, da nur dadurch die Offenlegung von Interessen und Bedürfnissen möglich wird.